Läßt sich diagnostisch eine psychische Störung gemäß der Internationalen Klassifikation (ICD) feststellen, ist eine Psychotherapie zu Lasten der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gerechtfertigt. Wir sind als Verhaltenstherapeuten für alle Kassen und privaten Krankenversicherungen zugelassen.
Handelt es sich jedoch um einen Auftrag für ein Training oder Coaching mit dem Ziel, Ihre Verhaltenstrategien und Kompetenzen für individuelle berufliche oder persönliche Situationen zu entwickeln und anzupassen, erfolgt die Honorarabrechnung privat auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.